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Urheberrecht

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Datenschutzordnung des ASV Lorch e. V.

 

1      Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u. a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen
und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem,
z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene
Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt.
In all diesen Fällen sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO),
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und diese Datenschutzordnung durch
alle Personen im Verein zu beachten.

 

2      Verantwortung

Verantwortliche im Sinne der EU-DSGVO sind der/die 1. und 2. Vorsitzende des ASV Lorch.

 

3      Erhebung personenbezogener Daten

Zur Organisation des Sportbetriebes beim ASV Lorch e. V. werden folgende personenbezogenen Daten erhoben:

  • Daten zur Beantragung der Mitgliedschaft im Verein:

Name, Vorname, Adress- und Kontaktdaten, Geburtsdatum und Geburtsort;
bei Minderjährigen die Adress- und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten;
Bankverbindung, soweit ein Beitragseinzug vereinbart wurde.

  • Daten zur Teilnahme an Kyu-Prüfungen:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Datum der letzten Kyu-Prüfung

  • Daten zur Teilnahme an Dan-Prüfungen:

Bei Antrag auf Zulassung zu einer Dan-Prüfung sind folgende Angaben zu
machen, die auch an den zuständigen Sportfachverband weitergegeben werden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Kontakt,
Datum der letzten Kyu- oder Dan-Prüfung, ggf. weitere notwendige Prüfungsvoraussetzungen (wie z. B. 1.-Hilfe-Kurs, Trainerlizenz).

  • Daten zu Prüfer- und Trainerlizenzen:

Bei Antrag auf Erteilung einer Lizenz sind folgende Angaben zu machen, die auch
an den zuständigen Sportfachverband sowie ggf. an den Württembergischen
Landessportbund (WLSB), den Landessportverband Baden-Württemberg (LSV BW) und an den
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) weitergegeben werden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Kontakt;
zusätzlich werden die Laufzeiten der Lizenzen erfasst.

  • Daten für die Teilnahme an Veranstaltungen des ASV Lorch sowie anderer

Vereine oder Sportverbände (wie z. B. Lehrgänge, Trainer-Aus- und -Fortbildung,
Jugendtreffen, Jugendleitertreffen):
Bei der Anmeldung zu Veranstaltungen müssen von den Teilnehmern folgende
Angaben gemacht werden, welche bei Notwendigkeit zur ordnungsgemäßen
Organisation auch an den Veranstalter weitergegeben werden können:
Name, Vorname, Adress- und Kontaktdaten;
ggf. Kyu- oder Dan-Grad, falls eine Mindestgraduierung vorgesehen ist;
ggf. Geburtsdatum und Geburtsort, falls dies aufgrund eines notwendigen Altersnachweises
oder durch das Beherbergungsgesetz erforderlich ist;
bei Minderjährigen die Adress- und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten.

 

4      Archivierung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten

Die Daten werden archiviert und zur ordnungsgemäßen Organisation der Vereinsverwaltung
und des Sportbetriebs verarbeitet. Die Daten werden den Mitarbeitern im
Verein (z. B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) zur Verfügung
gestellt, soweit es ihre jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei
verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die
Nutzung von Teilnahmelisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und
anderen Veranstaltungen z. B. zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als
eine solche Herausgabe.
Die unter Ziffer 3 aufgeführten Daten können an die zuständigen Sportfachverbände,
den WLSB, den LSV BW, den DOSB und an die Ausrichter von Veranstaltungen weitergegeben
werden, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung der satzungsgemäßen
Aufgaben des ASV Lorch erforderlich ist.

 

5      Datennutzung in der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten können personenbezogene
Daten in Aushängen, auf Werbezetteln, in Internetauftritten, in Social Media und in
Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die
aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an öffentlichen sportlichen
Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang (falls
für die Berichterstattung von Bedeutung).
Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen
gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der
Abteilungsleiter/-innen und der Übungsleiter/-innen mit Vorname, Nachname, Funktion,
E-Mail-Adresse und/oder Tel.-Nr. veröffentlicht.
Beim Versand von E-Mails an mehrere Personen, die nicht untereinander in einem
ständigen E-Mail-Kontakt stehen und deren private E-Mail-Accounts verwendet werden,
sind die E-Mail-Adressen als „Bcc“ zu versenden.

 

6      Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind zum
vertraulichen Umgang mit diesen Daten verpflichtet und dürfen diese nur im Rahmen
ihrer jeweiligen Befugnisse verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung
oder -weitergabe ist untersagt. Insbesondere ist die Datennutzung für Zwecke untersagt,
die dem Verein fremd sind.
Der Schutz der Daten muss auch durch technische und organisatorische Maßnahmen
sichergestellt werden (z. B. durch Zugangsbeschränkung zu Unterlagen und Computern;
Passwortschutz von Computern; Verschlüsselung von Dateien; Abschirmung vom
Internet durch die Verwendung von Routern, Firewalls und aktuellen Abwehrprogrammen
gegen Viren und andere Schadsoftware).

 

7      Auskunft

Auf Antrag eines Vereinsmitglieds an den 1. oder 2. Vorsitzenden wird Auskunft über
die beim ASV Lorch vorliegenden Daten erteilt.

 

8      Löschung von Daten

Die Daten von ausgeschiedenen Vereinsmitgliedern werden auf deren Antrag gelöscht,
sobald alle Verbindlichkeiten bzw. beiderseitigen Ansprüche beigelegt sind.

 

9      Information über gesetzlich festgelegte Rechte

Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen
die nachfolgenden Rechte zu:

– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
– das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO,
– das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die
  Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
  hierdurch berührt wird.

 

10      Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde am 22.05.2018 vom Hauptausschuss des
ASV Lorch e.V. verabschiedet und tritt mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.